Zusätzlich zu strafrechtlichen Angelegenheiten steht Ihnen die Anwaltskanzlei Schill auch bei Fragen rund um Immobilien zur Verfügung.

Immobilienkaufvertrag

Im Gegensatz zu Deutschland oder Österreich wird der Immobilienkaufvertrag in Ungarn in der Regel von einem Rechtsanwalt beurkundet, der auch die rechtliche Prüfung und die Eintragung des Eigentumswechsels ins Grundbuch übernimmt. Natürlich können Sie dafür auch einen Notar beauftragen, aber aufgrund der deutlich höheren Notargebühren in Ungarn nehmen Immobilienkäufer überwiegend die Hilfe von Anwälten in Anspruch, um die Verträge zu erstellen.

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E-Mail: kontakt@anwalt-ungarn.de 

Anschrift: 1136 Budapest, Hollán Ernő u. 9 

Postadresse: Budapest, Ungarn Pf.: 12. 1387

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